Ein Anspruch auf Entschädigung und Schadenersatz besteht, wenn eine Person auf Grund der Handlung einer anderen Person verletzt wird. Die Höhe der Entschädigung hängt nach irischem Recht von zwei Faktoren ab: wer für den Schaden haftbar ist oder Schuld daran hat und die Art der Körperverletzung, die erlitten wurde.
Wir haben Erfahrung in Klagen, die aus verschiedenen Umständen mit unterschiedlichen Verletzungen entstanden sind wie zum Beispiel: